Der Zutritt ist von 15 Minuten vor bis 15 Minuten nach der gewählten Zeit möglich. Für das letzte Zeitfenster am Nachmittag ist der Zutritt nur 30 Minuten vor Schließung möglich, um zu vermeiden, dass der Zutritt verweigert wird.
Der Zutritt ist von 15 Minuten vor bis 15 Minuten nach der gewählten Zeit möglich. Für das letzte Zeitfenster am Nachmittag ist der Zutritt nur 30 Minuten vor Schließung möglich, um zu vermeiden, dass der Zutritt verweigert wird.